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Tel.: +49 (30) 417 69 706

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von den h2n photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sowie die Erteilung von Bildlizenzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. Diese AGB´s gelten für alle alle von h2n photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) 3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigenen AGB´s werden nur verbindlich, wenn sie vom h2n photography ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und Lizenzverträge des Fotografen. §2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 1. Für das Erstellen der Bild- Videoaufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. 2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie für Bild- Videoaufnahmen sämtlicher Art auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. 3. Nebenkosten (Spesen, Labor- und Materialkosten, Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt. 4. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bild- Videoaufnahmen Eigentum des Fotografen. 6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bild- Videoaufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung sowie Bildauffassung ausgeschlossen. Bei Änderungswünschen hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. 7. h2n photography ist berechtigt, die Bild- Videoaufnahmen in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seinem Urhebervermerk zu versehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Integrität des Urhebervermerks zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Druckereien, Labors etc.). Erforderlichenfalls ist der Urhebervermerk anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Druckfilme, Platten etc.). §3. Urheberrecht 1. h2n photography steht das Urheberrecht an den Bild- Videoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die von h2n photography hergestellten Bild- Videoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt der h2n photography Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 5. Bei der Verwertung der Bild- Videoaufnahmen kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. §4. Haftung 1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotograf Berlin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, Daten oder durch Dritte (Labors etc.) haftet Fotograf Berlin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. 2. h2n photography wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu. 3 . h2n photography verwahrt die Negative/Datenträger sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Datenträger nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. 4. h2n photography haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bild- Videoaufnahmen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Gleiches gilt auch für jegliche Form von Datenträger aller Art. 5. Die Zu- und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. 6. h2n photography übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. 7. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. §5. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwehrtsteuer. 2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die h2n photography nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (z.B.: wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Fotograf Berlin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 3. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von h2n photography zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann h2n photography – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von Fotograf Berlin nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht h2n photography das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von h2n photography begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. 4. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß §3. 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.: Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bild- Tonaufnahmen fällig. Wird eine Bild- Videoproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann Fotograf Berlin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 7. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers 8. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Nebenkostenerstattung. §6. Vertragsstrafe, Schadensersatz 1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von h2n photography erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Bild- Videoaufnahmen zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bild- Videoaufnahmen innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Bild- Videoaufnahmen kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 4. Überlässt h2n photography dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann h2n photography eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. §7. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ala vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von h2n photography als Gerichtsstand vereinbart. Diese AGB gelten ab dem 01. Februar 2011, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
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